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Kertész sichert dem Klienten grösstmögliche Diskretion zu hinsichtlich seiner Geschäftsgeheimnisse und internen Vorgänge, dies auch nach der Beendigung seiner Tätigkeit. Kertész ist aber gegenüber den Behörden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Auskunft berechtigt. Kertész handelt nach den Weisungen des Klienten. Schriftliche Weisungen sind verbindlich, soweit sie nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstossen. Ist der Klient ausserstande oder unterlässt er es, rechtzeitig Weisungen zu erteilen, nimmt Kertész die Interessen des Klienten nach eigenem Ermessen wahr. Der Klient hält Kertész schadlos für des Fall, dass er als Folge seiner Tätigkeit oder Stellung beim bzw. für den Klienten von irgend einer Seite in Anspruch genommen werden sollte, dies auch nach der Beendigung seiner Tätigkeit. Die von Kertész für den Klienten effektiv aufgewendete Zeit wird für Dr. Josef Kertész mit CHF 360.-/Stunde verrechnet, für andere Betriebswirtschafter mit zwei Drittel davon und für Sekretariatsmitarbeiter mit einem Drittel. Die Honorarstundenaufschreibung umfasst alle für den Klienten aufgewendeten Zeiten, so z.B. für Besprechungen, Konferenzen, Telefonate, Unterlagenstudium, Vorbereitungsarbeiten, Verfassen von Schriften aller Art, Hin- und Rückreisen, Business-Lunches etc. Die Zeitaufschreibung erfolgt pro ganze und angebrochene Viertelstunde. Von Kertész effektiv aufgewendeten Zeiten und Spesen gelten als der Aufgabenstellung entsprechend. Die von Kertész für den Klienten aufgewendeten Spesen werden effektiv verrechnet, Autospesen aber pauschal mit CHF 1.50/Kilometer und Hauptmahlzeiten pauschal mit CHF 45.–. Bahnreisen erfolgen in der ersten Klasse, Flugreisen bei einer Gesamtflugdauer von unter zwei Stunden in der Economy Class, längere Flüge in der Business Class. Bei Mitarbeitervermittlungen wird neben den Spesen, z.B. für Inserate, ein Honorar von 14% des Bruttototaljahresgehaltes gemäss Arbeitsvertrag der vermittelten Person verrechnet. 50% des reinen Honorars wird zurückerstattet, wenn die vermittelte Person 6 Monate nach dem Arbeitsantritt nicht mehr beim Klienten tätig ist. Alle Beträge verstehen sich inklusive allfälliger Schweizer Mehrwertsteuer und werden jährlich an die Teuerung angepasst. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich für die Leistungen des Vormonats. Eine Rechnung gilt als anerkannt, wenn sie nicht innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beanstandet wird. Alle Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Das Mandatsverhältnis untersteht schweizerischem Recht; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Basel. Der Klient erklärt, die Bestimmungen von Kertész‘ Mandatsgrundlagen vor seiner Auftragserteilung gelesen und verstanden zu haben und mit ihnen rechtsverbindlich einverstanden zu sein. Ort, Datum Firma, Unterschrift |

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Für die Dienst-leistungen gelten neben-stehende Mandats-grundlagen. |
MANDATSGRUNDLAGEN |
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Angebot: |
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WEGBESCHREIBUNG |
KERTÉSZ |
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Phone +41 (0)61 641 60 10, Cell Phone +41 (0)78 686 06 06 Email josef.kertesz@kertesz.com Website www.kertesz.com |